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Zusammenfassung: Hilfen für Unternehmen

Zusammenfassung der Zuschüsse und Kredite (SH)



Zuschüsse


aus Bundesmitteln:


Corona-Soforthilfe-Programm:

Unternehmen bis 5 Beschäftigte: 9.000 Euro

Unternehmen bis 10 Beschäftigte: 15.000 Euro


Zu beantragen über die Investitionsbank SH: LINK



aus Landesmitteln:


Landesprogramm Corona-Soforthilfe:

Unternehmen zwischen 10 und 50 Beschäftigte

Bis zu 30.000 als Zuschuss für mittelbar und unmittelbar betroffene Unternehmen zur Deckung der Kosten für 3 Monate, also 3 x 10.000 Euro.

Zu beantragen über die Investitionsbank SH: LINK



Darlehen


Alle Darlehen sind über die Hausbank zu beantragen.


  1. Darlehen, bei denen die Bank mit 10% oder 20%, je nach Kredithöhe, selbst haften muss. Die Beantragung kann entsprechend problematisch werden. Für diese Darlehen müssen Sie Unterlagen beibringen. Was Sie für die Beantragung der Darlehen benötigen, finden Sie HIER.

  2. Schnellkreditprogramm des Bundes. 100% Haftungsübernahme durch den Bund. Beurteilung der Kreditwürdigkeit nicht auf Basis von Prognosewerten sondern auf Basis von Vergangenheitswerten. Weitere Informationen HIER

  3. IB SH Mittelstandssicherungsfonds für Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe, weitere Infos bei der IB-SH HIER


Wir können Sie bei der Erlangung der Darlehen unterstützen! Die Unterstützung ist für Sie kostenfrei, wenn Sie die Beratungsförderung der BAFA in Anspruch nehmen, siehe unten...


Beratungsförderung


Beratungsförderung durch die BAFA


  • 90% des Beratungshonorares max. 3.000 Euro für Unternehmen in der Krise vor 1.3.

  • 100% des Beratungshonorares max. 4.000 Euro für Unternehmen, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten sind.


Wir sind für Unternehmensberatungen bei der BAFA akkreditiert. Wenn Sie durch uns beraten werden möchten, dann rufen Sie uns gerne an 0431-38219222 oder schreiben Sie uns eine Mail an team@srbkiel.de


Weitere Informationen und Antragsformular HIER



Go-Digital

Förderung für z.B. Hilfestellung bei der Einrichtung von Homeoffices. Sie benötigen dafür ein für Go-Digital zugelassenes Beratungsunternehmen. Wir arbeiten in diesen Fällen mit unserem Partner RQP zusammen. Wenn Sie durch uns beraten werden möchten, dann rufen Sie uns gerne an 0431-38219222 oder schreiben Sie uns eine Mail an team@srbkiel.de


Hinweis:


Finanzämter und Krankenkassen unterstützen Unternehmen durch Stundung oder Herabsetzung von Abgaben sowie durch Fristverlängerungen für die Abgabe von Erklärungen.


Der Vollständigkeit halber sei die Möglichkeit für die Beantragung von Kurzarbeit noch erwähnt.




Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund

Olaf Rosenbaum


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