top of page

Update Zusammenfassung: Förderung für Unternehmer

Aktualisiert: 2. Apr. 2020

Habt Ihr noch den Durchblick? Ich fasse in der gebotenen Kürze zusammen, was mir Stand 31.03.2020 16.30 bekannt ist.





Bundesmittel


Sofortmaßnahme (Zuschuss) für


Unternehmen bis 5 Beschäftigte: 9.000 Euro

Unternehmen bis 10 Beschäftigte: 15.000 Euro


Die Beantragung und Auszahlung läuft. Es gibt im Detail noch Klärungsbedarf. In SH ist die Beantragung zur Zeit nicht möglich, weil ab 2.4. ein neuer Beantragungsprozess online gehen soll. Die bisherigen Anträge bleiben bestehen!


Update 2. April: Das aktualisierte Formular ist online.


Bei der Übermittlung des Antragsformulars etwaige Anhänge bitte nicht vergessen!


Viele Unternehmer haben inzwischen gemerkt, dass sie bei der Bezuschussung durch das Raster fallen. Nur eine von mehreren Merkwürdigkeiten: Haben Sie Geld auf dem Unternehmenskonto, müssen Sie dieses erst einsetzen, bevor Sie Zuschüsse erhalten. Liegt das Geld auf dem Privatkonto, müssen Sie das Geld nicht einsetzen.


Ich bin sicher, dass hier noch im Detail nachgearbeitet wird.



Darlehen


Die Beantragung der Darlehen durch den Bund (KfW) läuft ebenfalls über die Hausbanken. Voraussetzung: Die Schwierigkeiten müssen durch Corona entstanden sein. Die Hausbank muss selbst mit 10% oder 20% ins Obligo gehen, was sich als Hürde erweisen kann.


Was Sie für die Beantragung der Darlehen benötigen, finden Sie HIER.



Beratungsförderung durch die BAFA


Förderung von Unternehmensberatungen in Höhe von 90% der Beratungskosten.



Go-Digital


Förderung für Hilfestellung bei der Einrichtung von Homeoffices. Sie benötigen dafür ein für Go-Digital zugelassenes Beratungsunternehmen. Wir arbeiten in diesen Fällen mit RQP zusammen, LINK



Aussetzung der Insolvenzkriterien


Die Insolvenzkriterien Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit sind ausgesetzt.



Erstattungen nach §56 Infektionsschutzgesetz...


... wenn Ihr Unternehmen DIREKT durch eine behördliche Maßnahme geschlossen wurde.




Land Schleswig-Holstein


1. Mittelstandssicherungsfonds


Darlehen, Laufzeit 12 Jahre, 2 Jahre tilgungsfrei und 5 Jahre zinsfrei


10.000 bis 50.000 Euro "relativ unbürokratisch" - was immer das ist.

50.000 bis 750.000 mit "intensiverer Prüfung" - was immer das ist.


Voraussetzung: Schwierigkeiten müssen durch Corona entstanden sein. Die Hausbank muss selbst mit 10% ins Obligo gehen, die Beantragung soll noch in dieser Woche möglich sein.

Was Sie (mindestens) für die Beantragung der Darlehen benötigen, finden Sie HIER.



2. Überbrückungsdarlehen


...durch die Hausbank iVm der IB-SH und KfW. Ich habe schon Gespräche mit Banken geführt, die auch durch Tilgungsaussetzung oder Ausweitung von Kontokorrenten helfen.



3. "Sonder"-Darlehen für Beherbergungsgewerbe und Gastronomie


Sonderdarlehen für die o.g. Branchen, über die Hausbank beantragbar ab 1. April 2020. Die Konditionen sollen "sehr günstig" sein, also lange Laufzeiten, wenig Zinsen. Die genauen Bedingungen sind mir noch nicht bekannt.


Nachtrag 31.03. 20:30 Uhr: Die Informationen und die Antragsformulare für den IB Mittelstandssicherungsfonds für Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe sind online. LINK




Finanzamt


Stundung bereits festgesetzter oder noch festzusetzender Steuern (auch Umsatzsteuer) bis 31.12.2020


Herabsetzung bereits festgesetzter Steuervorauszahlungen.



Kurzarbeit


... ist möglich, dazu gibt es im Netz reichlich Infos.




Krankenkassen


Die Sozialversicherungsbeiträge März und April können gestundet werden.



Was ich nicht weiß - oder: Wo sind die Vergaberichtlinien?


Wir warten noch auf Vergaberichtlinien zur Klärung von Ungereimtheiten in der Beantragung. Diese Richtlinien liegen noch nicht vor.



Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund

Olaf Rosenbaum




336 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page