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Überblick über die Corona-Hilfen

Aktualisiert: 12. Feb. 2021

Leider ändern sich die Kriterien für Corona-Hilfen wöchentlich - auch nachträglich. Hier eine Übersicht nach dem Stand vom 6. Februar 2021.




 

Überbrückungshilfe II


Kriterien:

Umsatzeinbruch im Zeitraum April bis August 2020:

im Vergleich zu 2019:

· entweder mindestens 50% in zwei zusammenhängenden Monaten

· oder mindestens 30% durchschnittlich im gesamten Zeitraum


Hilfe

Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten

· förderfähige Fixkosten gemäß Musterkatalog

· bis zu 50 T€ pro beantragtem Monat

. genaue Höhe ist gestaffelt nach dem Umsatzrückgang, max. 90% der Fixkosten.


Beantragung

Bis zum 31.3.2021 u.a. über Steuerberater oder Rechtsanwälte möglich.


Weitere Informationen:


 

Novemberhilfe und Dezemberhilfe


Kriterien

Unternehmen ist direkt oder indirekt von den Schließungen Ende 2020 betroffen


Hilfe

Bis zu 75% des Umsatzes aus November bzw. Dezember 2019 anteilig für die Anzahl der geschlossenen Tage im November 2020 bzw. Dezember 2020.

Beantragung Bis zum 30.4.2021 u.a. über Steuerberater oder Rechtsanwälte möglich.


Weitere Informationen


 

Überbrückungshilfe III


Kriterien

Umsatzeinbruch November 2020 bis Juni 2021 min. 30% im beantragten Monat im Vergleich zum gleichen Monat in 2019


Hilfe

Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten

- förderfähige Fixkosten gemäß Musterkatalog

- bis zu 1,5 Mio. € pro beantragtem Monat

- genaue Höhe ist gestaffelt nach dem Umsatzrückgang, max. 90% der Fixkosten

· Zunächst werden Abschlagszahlungen von bis zu 100 T € ausgezahlt


Beantragung

Soll (!) ab Mitte Februar 2021 u.a. über Steuerberater oder Rechtsanwälte möglich sein.


Weitere Informationen


 

Neustarthilfe für Soloselbständige


Kriterien

- Soloselbständig

- Umsatzeinbruch im Januar bis Juni 2021

- bei mind. 60% Umsatzrückgang in 2021 im Vergleich zum Referenzumsatz gibt es die volle Neustarthilfe. Sollte der Umsatz weniger als 60% zurückgegangen sein, muss die Neustarthilfe anteilig zurückgezahlt werden.


Hilfe

- Einmalige Betriebskostenpauschale i.h.v. 50% eines Referenzumsatzes, max. 7.500 Euro

- Referenzumsatz = 6 x durchschnittlicher monatlicher Umsatz in 2019.

- Auszahlung erfolgt als Vorauszahlung und muss bei geringerem Umsatzrückgang in 2021 anteilig zurückgezahlt werden!


Beantragung

Soll (!) ab Mitte Februar 2021 in eigenem Namen möglich sein.

Weitere Informationen


 

Darüber hinaus unterstützen Förderinstitute bei Investitionen und Liquiditätsengpässen.


 

Manche Menschen benutzen ihren Verstand zum Vereinfachen, andere zum Verkomplizieren.


Bleiben Sie gesund!


Ihr SRB-Team



p.s.:

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