Zusammenfassung der Zuschüsse und Kredite (SH)
Zuschüsse
aus Bundesmitteln:
Corona-Soforthilfe-Programm:
Unternehmen bis 5 Beschäftigte: 9.000 Euro
Unternehmen bis 10 Beschäftigte: 15.000 Euro
Zu beantragen über die Investitionsbank SH: LINK
aus Landesmitteln:
Landesprogramm Corona-Soforthilfe:
Unternehmen zwischen 10 und 50 Beschäftigte
Bis zu 30.000 als Zuschuss für mittelbar und unmittelbar betroffene Unternehmen zur Deckung der Kosten für 3 Monate, also 3 x 10.000 Euro.
Zu beantragen über die Investitionsbank SH: LINK
Darlehen
Alle Darlehen sind über die Hausbank zu beantragen.
Darlehen, bei denen die Bank mit 10% oder 20%, je nach Kredithöhe, selbst haften muss. Die Beantragung kann entsprechend problematisch werden. Für diese Darlehen müssen Sie Unterlagen beibringen. Was Sie für die Beantragung der Darlehen benötigen, finden Sie HIER.
Schnellkreditprogramm des Bundes. 100% Haftungsübernahme durch den Bund. Beurteilung der Kreditwürdigkeit nicht auf Basis von Prognosewerten sondern auf Basis von Vergangenheitswerten. Weitere Informationen HIER
IB SH Mittelstandssicherungsfonds für Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe, weitere Infos bei der IB-SH HIER
Wir können Sie bei der Erlangung der Darlehen unterstützen! Die Unterstützung ist für Sie kostenfrei, wenn Sie die Beratungsförderung der BAFA in Anspruch nehmen, siehe unten...
Beratungsförderung
Beratungsförderung durch die BAFA
90% des Beratungshonorares max. 3.000 Euro für Unternehmen in der Krise vor 1.3.
100% des Beratungshonorares max. 4.000 Euro für Unternehmen, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten sind.
Wir sind für Unternehmensberatungen bei der BAFA akkreditiert. Wenn Sie durch uns beraten werden möchten, dann rufen Sie uns gerne an 0431-38219222 oder schreiben Sie uns eine Mail an team@srbkiel.de
Weitere Informationen und Antragsformular HIER
Go-Digital
Förderung für z.B. Hilfestellung bei der Einrichtung von Homeoffices. Sie benötigen dafür ein für Go-Digital zugelassenes Beratungsunternehmen. Wir arbeiten in diesen Fällen mit unserem Partner RQP zusammen. Wenn Sie durch uns beraten werden möchten, dann rufen Sie uns gerne an 0431-38219222 oder schreiben Sie uns eine Mail an team@srbkiel.de
Hinweis:
Finanzämter und Krankenkassen unterstützen Unternehmen durch Stundung oder Herabsetzung von Abgaben sowie durch Fristverlängerungen für die Abgabe von Erklärungen.
Der Vollständigkeit halber sei die Möglichkeit für die Beantragung von Kurzarbeit noch erwähnt.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund
Olaf Rosenbaum
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