Nach einigem Hin und Her konnten sich Bundestag und Bundesrat am 22.03.2024 auf eine Lösung beim Wachstumschancengesetz einigen. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengefasst.
ab 2024 Erhöhung der Geschenkefreigrenze von 35 € auf 50 € netto
ab 2024 Erhöhung der Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer von 8 € auf 9 € pro Tag
erweiterter Verlustvortrag von 70 % für die Jahre 2024 – 2027, bei Verlustvorträgen über 1 Mio. € bzw. 2 Mio. € bei Ehegatten (gilt auch für die Körperschaftssteuer)
verringerter Anstieg des Besteuerungsanteils für Renten auf 0,5 % jährlich
degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungsdatum ab 01.10.2023 – 31.12.2024
degressive AfA für Wohngebäudeneubau bei Herstellungsbeginn nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029
Erhöhung der Sonderabschreibung nach § 7g EstG von 20 % auf 40 %
Erhöhung der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte auf 1.000 €
ab 2025 Wegfall der Fünftelungsregelung bei Abfindungen im Lohnsteuerabzugsverfahren
Erhöhung der Listenpreisgrenze für Elektrofahrzeuge von bisher 60.000 € auf 70.000 €
Wegfall der 100 € Grenze bei Gruppenunfallversicherungen ab 2024
Einführung der E-Rechnung bei inländischen Umsätzen zwischen Unternehmen ab 2025
Bei Fragen zu den Änderungen, melden Sie sich gerne bei uns!
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